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Anfrage: Südanflug auf den Flughafen Zürich

Geschäftsnummer:

03.3246

Eingereicht von:

Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen SR

Einreichungsdatum:

03.06.2003

Stand der Beratung:

Erledigt

Zuständigkeit:

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Schlagwörter:

Bundesrat; Laden; Rasch; Berechtigten; Absprache; Rechtsverfahren; Anhebung; Erreichbar; Deutschland; Vereinbarung; Basis; Verteilt; Lärm; Gleichmässig; Können; Abfliegen; Richtungen; Sein; Ermöglichen; Integral; Flughafen; Südanflug; Unternehmen; Koordinieren

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Eingereichter Text

1. Der Bundesrat wird eingeladen, alles zu unternehmen, um den Südanflug auf den Flughafen Zürich möglichst rasch und integral zu ermöglichen. Ziel muss es sein, möglichst rasch in allen Richtungen an- und abfliegen zu können, damit der Lärm gleichmässig verteilt und damit eine neue Basis für eine Vereinbarung mit Deutschland erreichbar ist.

2. Der Bundesrat wird eingeladen, die Anhebung und Durchführung der Rechtsverfahren in Absprache mit den Berechtigten möglichst zu koordinieren.

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Begründung

Heute könnte der Luftverkehr im Raum Kloten funktionieren, wenn die technischen Einrichtungen und ein entsprechendes Betriebsreglement vorhanden wären. Warum ist dies noch nicht der Fall?

Die Eidgenossenschaft hat sich mit einer noch nie da gewesenen Sonderaktion politisch und finanziell für den Luftfahrtstandort Zürich und Schweiz engagiert. Die Lage für die schweizerische Luftfahrt und die Swiss, ja die Wirtschaft, ist vielerorts ernst. Zudem drängt die Zeit. Vom Flughafen hängen Tausende von Arbeitsplätzen und viele Unternehmenswerte ab, nicht nur in und um Kloten, sondern indirekt in weiten Teilen des Landes.

Im Interesse der Schweiz müssen wir alles unternehmen, um die Luftfahrt auch ab Zürich zu erhalten. Der Flughafen bedeutet für das kleine, von Natur aus arme Binnenland Schweiz mehr als irgendeine Infrastrukturanlage. Er ist ein Tor zu der weiten Welt, in der es jeden zweiten Franken verdienen muss, wenn es den inneren sozialen Frieden und den Wohlstand der Bevölkerung bewahren will. Es geht um das ganze Land.

Die angekündigte einseitige Verordnung Deutschlands ist zwar abzulehnen, aber zurzeit eine Randbedingung. Die Bundesversammlung hat den Staatsvertrag nicht genehmigt, u. a. weil sowohl der Kanton Zürich wie übrigens auch Baden-Württemberg dies so wünschten. Jetzt liegt dort eine primäre Verantwortung für das weitere Vorgehen. Der wohl wichtigste Ausweg lässt sich landesintern finden: An- und Abflüge müssen grundsätzlich gleichmässig in alle vier Himmelsrichtungen verteilt werden können. Alle, auch Süddeutschland und die Nachbarkantone, müssen einen Teil der Last übernehmen. Also muss Zürich auch Südanflüge akzeptieren, d. h. den Anflug z. B. über der Stadt Zürich und dem Gebiet des Zürich- sowie Pfäffikersees. Die nötigen Vorbereitungen hätten schon lange angegangen werden können.

Die hauptsächliche Initiative und Verantwortung für den Flughafenbetrieb und die Lärmregelung liegen nach Gesetz beim Kanton. Ein Gesuch ist erst im Herbst 2002 eingereicht worden. Dagegen sind mehrere tausend Einsprachen eingegangen. Gegen den Entscheid sind Beschwerden an die Rekurskommission und später ans Bundesgericht zulässig. Nach Ankündigungen dürften sämtliche Rechtsmittel ausgeschöpft werden, um noch mehr zu verzögern. Beschwerdeverfahren brauchen Jahre. Ob ein Aufschub des Vollzuges durch die Beschwerden vermieden werden kann, ist offen.

Formell ist der Bund immerhin Genehmigungs- und Aufsichtsinstanz; vor allem ist er als Geldgeber politisch verantwortlich, weil er so viel eingeschossen hat. Zudem ist primär er für die Aussenpolitik gefragt. Der Bund muss sich einschalten und seine Möglichkeiten ausschöpfen. Es geht bei Weitem nicht mehr nur um ein Verkehrs-, sondern um ein volkswirtschaftliches, ein finanzpolitisches, ja um ein staatspolitisches Problem. Angesprochen ist mehr als ein Departement. Der Gesamtbundesrat ist gefordert; er muss dem Kanton und der Bevölkerung gegenüber Schützenhilfe leisten.

1. Hauptsächlich sind die Voraussetzungen für den Südanflug hinsichtlich technischer Einrichtungen und Betriebsreglement zu schaffen. Dazu sind die rechtlichen Möglichkeiten und Sanktionen, aber auch Ansätze über Konsens- und Mediationsverfahren auszuschöpfen. Während des Baus des Tunnels zum neuen Dock "Midwest" wurde zumindest bei Sicht von Süden angeflogen. Warum wird zumindest dieselbe Übergangsregelung nicht auch jetzt angewendet?

2. Rechtsverfahren können sinnvoll sein und fallen nach einer Nichtgenehmigung des Staatsvertrages leichter. Sie lösen das Problem aber nur teilweise und könnten kontraproduktiv wirken. Daher sind sie möglichst aufeinander und auf die Gesamtstrategie auszurichten. Selbstverständlich bestimmt jeder Berechtigte selber über seine Verfahren. Man kann sich aber unter vernünftigen Partnern zusammensetzen und aufeinander Rücksicht nehmen. Hier kann der Bund koordinieren.

Nötig sind erneut Gespräche mit Deutschland, sowohl auf Ebene Bund wie mit dem Land Baden-Württemberg. Diese sind doch nur auf der neuen Basis einer gleichmässigen und gesicherten Lärmverteilung denkbar. Dann aber muss erwartet werden, dass Deutschland dazu bereit ist; eine Verweigerungshaltung nördlich des Rheins liegt nicht im Interesse der gemeinsamen Beziehungen und könnte andere gemeinsame Anliegen gefährden.

Weitere Informationen


Mehr Informationen können Sie von der Webseite www.parlament.ch entnehmen.
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